Gerade wenn ein Software-Projekt nicht „gut gelaufen“ ist, besteht in der Abnahmephase häufig Bedarf an externem, neutralem Rat. Lange Listen von (behaupteten) Fehlern müssen verifiziert und bewertet werden. Häufig wird in der Phase auch wegen unzureichender oder nicht vorhandener Leistungsbeschreibungen darüber gestritten, ob es sich bei den geforderten Änderungen um die Behebung von Fehlern oder neue Wünsche des Kunden handelt.
Hier können wir als unabhängige IT-Sachverständige Aussagen zur SOLL-Beschaffenheit, IST-Beschaffenheit und Fehlerbewertung kombinieren und Ihnen damit unter Umständen zu einem zügigeren Vorankommen in der Endphase des Projekts verhelfen.