Es gibt viele Situationen, in denen der Wert einer Software bestimmt werden muss: Bei Unternehmenskäufen, Gründungen, Investitionen oder auch im Falle der Insolvenz sind häufig auch Individual- oder Standardsoftware im Spiel. In solchen Fällen erstellen die IT-Sachverständigen der ecambria Wertgutachten, die nach dem jeweils situationsgerechten Wertmaßstab eine nachvollziehbare Wertangabe liefern.
In Situationen, in denen es um die Schätzung der Aufwände für eine zukünftige Entwicklung, Änderung oder auch Fehlerbehebung geht (z.B. bei der Anforderung eines Vorschusses im Rahmen einer Selbstvornahme), können unsere IT-Gutachter auf Basis ihrer langjährigen Praxiserfahrung tragfähige Schätzungen abgeben. Daneben erstellen wir auch nachvollziehbare Abschätzungen des Marktvolumens für bestimmte Softwareprodukte.