Als IT-Sachverständige beraten wir unabhängig und helfen mit unseren Gutachten bei der Klärung von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.
Unsere Sachverständigengutachten dienen dazu Sachverhalte für alle beteiligten Personen leicht nachvollziehbar darzustellen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder Meinungsverschiedenheiten helfen unsere Sachverständigengutachten dabei die Ansprüche der jeweiligen Partei fundiert zu begründen.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung. Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.
Wertgutachten für Insolvenzverwalter und Anwälte
Unsere Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Wertes eines IT-Systems. Wir bestimmen anhand von Marktanalysen und Recherchen den Kauf- und Verkaufspreis des zu bewertenden IT-Systems.
Unsere Wertgutachten werden von qualifizierten Mitarbeitern erstellt, welche neben den Recherchen und Marktanalysen ihre eigene jahrelange Berufserfahrung bei der Begutachtung der zu bewertenden IT-Systeme mit einbringen.
Gründe für ein Wertgutachten
- Bestimmung eines Verkaufspreises bzw. Ankaufspreises in Auftrag gegeben.
- Wertermittlung von IT-Systemen bei Insolvenzen
- Bewertung der Veräußerbarkeit von IT-Systemen im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens
- Wertermittlung bei Unternehmensübergange oder Unternehmensfusionen
- Wertbestimmung im Rahmen der Erbfolge bzw. bei Erbschaften
- Wertbestimmung nach Steuerrecht
Privatgutachten / Parteiengutachten
Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche – den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich – unterteilt. Zum Bereich der nicht streitbaren Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten.
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.
Schadensgutachten
Versicherer und Gerichte werden zunehmend mit Fällen konfrontiert, in denen Software, Computer oder auch Netzwerke wie das Internet eine zentrale Rolle spielen. Programmierfehler, zu langsam laufende Software, nicht erfüllte Anforderungen bei IT-Projekten, zu hohe Kosten und viele ähnliche Sachverhalte werden zum Gegenstand der Auseinandersetzungen. Durch unsere Gutachten haben wir bereits in zahlreichen Fällen helfen können, die entscheidenden technischen Sachverhalte nachzuvollziehen und die Ursachen für Fehler und nicht erfüllte Anforderungen aufzudecken. Wir verstehen uns dabei als Dienstleister und kennen die formalen Rahmenbedingungen und Regeln für ein sinnvoll verwertbares Gutachten.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Gutachten zu Beweisfragen – beispielsweise zum Scheitern eines ERP- oder Internet-Projekts
- Beratung bei der Erstellung von Beweisbeschlüssen
- Erläuterung technischer Sachverhalte in Verhandlungsterminen
- Durchführung von Ortsterminen
- Bewertung der Schwere von Fehlern aus technischer Sicht
- Wirtschaftliche Bewertung der Angemessenheit von Aufwänden