Einer der häufigsten Streitpunkte bei IT-Vorhaben ist eine unzureichende oder sogar komplett fehlende Leistungsbeschreibung im Vertrag. War eine bestimmte Software-Eigenschaft bereits mit dem Vertrag gefordert oder handelt es sich um einen Änderungswunsch des Kunden?
In einer solchen Situation können wir als IT-Sachverständige mit unserem Verständnis der gültigen und relevanten Normen (z.B. ISO 25000 bzw. die ältere DIN 9216), der Industriepraxis und den Marktüblichkeiten einen nachvollziehbaren SOLL-Maßstab ermitteln, auf dessen Basis dann geklärt werden kann, was aus neutraler Sicht Sonderwunsch und was Teil eines Festpreises ist. Dabei berücksichtigen wir auch die schwierigen Themen Spezifikation und Dokumentation.