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    +49 170 188 23 63 info@stefanbaer.com

    Der einer Software zugrunde liegende Sourcecode hat sowohl für den Softwarehersteller, als auch für den Abnehmer oft existenzielle Bedeutung. Für den Softwarehersteller ist der Sourcecode schützenswertes geistiges Eigentum und ein zentrales Geschäftsgeheimnis. Für den Abnehmer ist er der Schlüssel zur Weiterentwicklung und Wartung der Software, ohne die wichtige Unternehmensprozesse zum Erliegen kämen.

    Die Hinterlegung des Sourcecodes bei einer zur Verschwiegenheit verpflichteten Hinterlegungsstelle, das sogenannte Software-Escrow, ist ein probates Mittel zur Absicherung beider Interessen. Als Hinterlegungsstelle dürfen die ecambria experts den Sourcecode nur unter genau definierten Umständen an den Abnehmer (Softwarebesteller) herausgeben – beispielsweise bei der Insolvenz des Softwareherstellers oder wenn dieser die Wartung der Software einstellt. Der großen Bedeutung des Sourcecodes für beide Parteien sollte auch die Qualität seiner technischen Überprüfung und Hinterlegung entsprechen. Die technische Überprüfung soll sicherstellen, dass der Sourcecode im Herausgabefall auch tatsächlich nutzbar, vollständig und angemessen dokumentiert ist. Die Sachverständigen der ecambria experts können im modern ausgestatteten Software-Labor die komplette Entwicklungs- und Laufzeitumgebung komplexer Systeme mit vielen Servern und Architektur-Komponenten nachbilden und tiefgreifende Tests durchführen. Unser Leistungsspektrum umfasst:

    • Überprüfung des Sourcecodes durch eigene qualifizierte IT-Sachverständige
    • Verifikation der Übersetzbarkeit, Vollständigkeit, Dokumentation und Identität des Codes
    • Optional: Untersuchung projektspezifischer Qualitätsmerkmale des Codes
    • Virtualisierte Multi-Server Testumgebung zur Überprüfung komplexer Software
    • Sachgerechte Aufbewahrung mit Sicherung durch Verschlüsselung und Redundanz
    • Im Streitfall: Planung und Durchführung einer Übergabe „Geld gegen Sourcecode“

    Aktuelle Veröffentlichung zum Thema: Der Artikel “Sachgerechte Verifikation bei Software-Escrow – Anforderungen an die Prüfung von Sourcecode und Dokumentation bei der Software-Hinterlegung” von Dr. Oliver Stiemerling ist im IT-Rechtsberater 4/2013 auf den Seiten 87-89 erschienen.

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