Software und Internetseiten sind eine wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt und der Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass auch Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einen angemessenen Zugriff auf diese Medien erhalten. Diesem Zweck dient die Barrierefreiheit, die für öffentliche Internetangebote sogar gesetzlich vorgeschrieben ist (BGG, BITV 2.0).
Auf der Basis unseres Hintergrundwissens als Programmierer untersuchen wir bestehende oder in der Entwicklung befindliche Anwendungen auf Probleme bei der Barrierefreiheit und erstellen konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien, beispielsweise der W3C / WCAG 2.0 – Web Content Accessibility Guidelines, ISO EN DIN 9241-171 und der BITV 2.0. Wir haben eigene Bewertungskataloge entwickelt, die alle genannten Normen aufgreifen und in ein gemeinsames Gutachtenschema überführen. Um Probleme möglichst frühzeitig zu vermeiden, bieten wir auch Schulungen für Programmierer, Projektleiter und Einkaufsverantwortliche an.